Nach den Vorgaben des Bundes müsste von Seiten der Gemeinde ab dem 01.01.2023 in den dafür vorgesehenen Bereich die Umsatzsteuer nach § 2 b UStG. einfordern.
Der Bund arbeitet derzeit an einem weiteren Aufschub (um 2 Jahre) für die Pflichteinführung der Anwendung des §2b UStG. Im Dezember bei der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes soll diese Option auf Verlängerung dann enthalten sein. Diesen Tag muss man abwarten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Was bedeutet dies für uns:
Wir können diese Option nutzen und die Einführung der Umsatzsteuer um ein weiteres Jahr verschieben, wir starten somit mit der Umsatzsteuer zum 01.01.2024.
Wir werden diese neu gewonnen Zeit nutzen, um die aufgekommenen Probleme und Hindernisse in Ruhe und strukturiert durcharbeiten zu können. Hierzu wird im Laufe des Dezembers ein verbindlicher Projektplan erarbeitet.
Die zuständige Sachbearbeiterin ist bezüglich der Steuerpflicht der Gemeinde Schmiechen schon sehr weit gekommen. Ein Jahr Verlängerung ist sicher sinnvoll und auch ausreichend.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.