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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Die Pfarrei St. Michael Mering stellt beigefügten Zuschussantrag zu den Kosten des Ersatzes der Läuteanlage in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Mering-St. Afra.

 

Die aktuelle Läuteanlage ist defekt und verschlissen - sie muss durch eine neue ersetzt werden. Sie erfüllt gleichzeitig die Funktion für das liturgische Läuten (kirchlicher Zweck) und für den Stundenschlag (weltliche Funktion). Darüber hinaus treffen für die denkmalgeschützte Kirche Mariä Himmelfahrt aktuell mehrere kostspielige Ereignisse zusammen: Nach der Beseitigung von Gefährdungen der Verkehrssicherheit im Kirchenschiff erfolgte auch ein Glasbruch infolge von Sturmschäden und Schäden an den Fassaden. Daher bittet die Pfarrei den Markt Mering um Zuschussmittel für die Kosten i.H.v. 7.394,81 €.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

 

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege; [...]”

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2023: max. 3.700,00 €

Einmalig 2023: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel wären im Haushalt 2023 auf der HHSt.: 3700-7000 einzuplanen.

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Beschlussvorschlag
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Der Hauptausschuss beschließt der katholischen Pfarrgemeinde St. Michael Mering einen Zuschuss in Höhe von ___________ Euro, max. jedoch 50% der nachgewiesenen Kosten für den Ersatz der Läuteanlage in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Mering-St. Afra gegen Vorlage eines Verwendungsnachweises zu gewähren.

 

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Anlage/n
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Antrag & Angebot     

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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