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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, den öffentlich als Feld- und Waldweg gewidmeten Weg mit der FlNr. 245 (namentliche Bezeichnung des Weges: Lang Ghagweg) auf seiner überwiegenden Länge einzuziehen.

 

Der Bereich der beantragten Einziehung beginnt am nördlichen Ende der FlNr. 245 und endet im Süden an der Grenze der FlNr. 239.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Weg hat nach vorliegender Einschätzung in diesem Bereich jegliche Verkehrsbedeutung verloren.

 

Die Straßenbaulast liegt aktuell bei der Gemeinde Steindorf.

 

Beidseitig des Weges liegt der gleiche Eigentümer an.

 

Eine erfolgreiche Einziehung erfordert neben dem Beschluss des Gemeinderates eine Bekanntgabe zur Absicht der Einziehung.

 

Diese Absicht der Einziehung muss 3 Monate  vor der Einziehungsverfügung ortsüblich bekannt gemacht werden und soll im vorliegenden Fall nach der Beschlussfassung erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, da künftige Kosten der Straßenbaulast entfallen

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der öffentlich als Feld- und Waldweg gewidmete Weg mit der FlNr. 245 (namentliche Bezeichnung des Weges: Lang Ghagweg) soll auf seiner überwiegenden Länge eingezogen werden.

 

Der Bereich der Einziehung beginnt am nördlichen Ende der FlNr. 245 und endet im Süden an der Grenze der FlNr. 239.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, alle erforderlichen Schritte durchzuführen, die eine Einziehungsverfügung zum Ergebnis hat.

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Anlage/n

1 Plan - Auszug aus dem Liegenschaftskataster      

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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