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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.01.2023 beantragt der Vorhabensträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Flur-Nr. 585 und 583 der Gemarkung Unterbergen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Flächen liegen derzeit im baurechtlichen Außenbereich. Um diese für eine gewerbliche Nutzung im beantragten Umfang baurechtlich nutzbar zu machen, ist eine Bauleitplanung in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die näheren Details zu Umsetzung, Kostentragung und Erschließung sind in einem Durchführungsvertrag zu regeln.

Die Beauftragung eines geeigneten Planungsbüro erfolgt durch den Vorhabensträger in Abstimmung mit der Gemeinde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die gesamten Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“ Der Geltungsbereich umfasst zwei Flächen. Zum Einen das Grundtsück Flur-Nr. 583 und zum Anderen eine Teilfläche der Flur-Nr. 585 der Gemarkung Unterbergen. Mit dem Vorhabensträger ist ein Durchführungsvertrag zu schließen. Alle Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

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Anlage/n

Antragschreiben vom 03.01.23

Lageplan Geltungsbereich               

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