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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die UWG-Fraktion beantragt mit Email vom 23.02.2023 die Förderung/Bezuschussung von privaten Balkonkraftwerken durch den Markt Mering mit 50% der Anschaffungskosten (max. 200 €) pro Anlage begrenzt auf insgesamt z.B. 6.000 €rdergelder. Der Antrag ist der Beschlussvorlage beigefügt, darauf wird verwiesen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Grundsätzlich können Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts unterschiedliche Zuschüsse gewähren. Der angedachte Zuschuss für Balkon-PV-Anlagen im Rahmen einer freiwilligen Leistung ist daher grundsätzlich denkbar.

 

Es bietet sich an, entsprechende Förderrichtlinien aufzustellen, in denen die Voraussetzungen für eine Förderung klar benannt werden und auf folgendes hingewiesen wird:

 

-          Es besteht kein Rechtsanspruch

-          rderungen sind immer nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zulässig und möglich

-          Regelungen, mit denen sichergestellt wird, dass der Zweck erreicht wird und kein Missbrauch erfolgt

 

Durch das Aufstellen einer Förderrichtlinie in Verbindung mit dem Hinweis, dass kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss begründet wird, können wohl kaum Ansprüche bzgl. Gleichberechtigung etc. erfolgreich vorgebracht werden.

 

Mit der Genehmigung des Haushalts 2022 wurde auch auf die Stellungnahmeder Rechtsaufsicht aus 2020 verwiesen. Darin heißt es: Freiwillige Leistungen sind aufgrund der vorliegenden Haushaltssituation soweit möglich zu reduzieren.

 

Bedenken muss man bei Erlass einer solchen Richtlinie ferner, dass neben dem reinen Vollzug dieser Richtlinie logischerweise noch technisch qualifiziertes Personal erforderlich ist, da geprüft werden muss, ob die installierte Anlage den Vorgaben der Richtlinie entspricht. Sofern die Richtlinie angenommen wird, sind bis zu 30 Prüfungen pro Jahr erforderlich, was einen zusätzlichen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand für eine ohnehin wirtschaftliche Anlage darstellt. Auch in der Finanzverwaltung bestehen aktuell weder für die Ausarbeitung der Richtlinie nochr deren Umsetzung entsprechende Kapazitäten.

 

 

Bisher hat das Gremium zudem die Meinung vertreten selbst bei der Bezuschussung von unwirtschaftlichen und gleichzeitig durch die Regierung von Schwaben förderfähigen Investitionen, die darüber hinaus der Allgemeinheit zu Gute kommen, aus finanziellen Gründen keinen Anreiz durch Fördergelder zu gewähren. Eine solche Richtlinie wäre daher demnach eine grundsätzliche Neuausrichtung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): 6.000 €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Der Betrag in Höhe von 6.000 € ist in den Haushalts- und Finanzplan 2023 – 2026 mit aufzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss befürwortet grundsätzlich eine Bezuschussung von Balkonkraftwerken und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Förderrichtlinie auf Basis des Antrages. Diese ist anschließend dem entsprechenden Gremium zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Im Haushalts- und Finanzplan 2023 2026 sind entsprechende Haushaltsmittel aufzunehmen.

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Anlage/n

Antrag UWG_2023-01-16_Förderung-Balkonkraftwerke        

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