Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Vorgelegt werden der Haushalt- und Finanzplan 2023 bis 2026

und die Haushaltssatzung 2023, Stand 23.03.2023, zum Download im ALLRIS. Sollte eine Papierform vor der Marktgemeinderatssitzung gewünscht sein, wird um Rückmeldung gebeten. Das Papierexemplar wird nach Wunsch in der Sitzung ausgehändigt bzw. im Büro der Kämmerei bereit gelegt.

 

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates wurde der Entwurf 1, mit 600 Punkten Grundsteuer B, zur Sitzung des Marktgemeinderates am 23.02.2023 überreicht. Am 02.03.2023 wurde dieser Entwurf in der interfraktionellen Sprecherrunde beraten. Daraufhin wurden von Seiten der Verwaltung die Änderungen eingepflegt und als Haushaltsentwurf 2 dem Hauptausschuss in dieser Sitzung am 14.03.2023 zur Beratung vorgelegt, ebenfalls mit 600 Punkten Grundsteuer B.

 

In der Hauptausschusssitzung vom 14.03.2023 wurden neben der Haushaltsberatung auch der Antrag der UWG auf Senkung der Grundsteuer B behandelt. Als diesem Antrag resultierte die namentliche Abstimmung auf Senkung der Grundsteuer B.

 

Bei der ersten Abstimmung, die Grundsteuer B auf dem aktuellen Stand von 600 Punkte zu belassen, war das Ergebnis 5:8.

In der zweiten Abstimmung, die Grundsteuer B von 600 Punkte auf 500 Punkte zu senken, war das Ergebnis 12:1.

 

Somit empfahl der Hauptausschuss dem Marktgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushalts- und Finanzplan 2023 bis 2026, unter Berücksichtigung der in den Haushaltsbreatungen vorgenommenen Änderungen mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik), den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik zu beschließen. In Folge dessen wurde die Verwaltung damit beauftragt, einen Haushalt auszuarbeiten, der die 500 Punkte Grundsteuer B beinhaltete.

 

Bei der dritten Abstimmung empfahl der Hauptausschuss dem Marktgemeinderat, die Haushaltssatzung und den Haushalts- und Finanzplan 2023 bis 2026 - unter Berücksichtigung der in den Haushaltsberatungen vorgenommenen Änderungen - mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik), den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik zu beschließen.“ (13:0) in der Sondersitzung am 30.03.2023 zu beschließen.

 

Am 22.03.2023 stellte Marktgemeinderat Resch den Antrag den Hebesatz der Grundsteuer B auf 600 Punkte zu belassen und den Haushaltsplan auf einen Hebesatz von 600 Punkte zu ändern. Der genaue Wortlaut des Antrages ist den Sitzungsanlagen zu entnehmen.

 

Der vorliegende Haushaltsplan beinhaltete den Hebesatz von 500 Punkten Grundsteuer B.

Der Ansatz bei der Haushaltstelle 9000-0010 würde sich von 2.133.800 € auf 2.550.000 € erhöhen.

 

Dies bedeutet eine Verbesserung in der Zuführung und Mehreinnahmen im Einnahmebereich und somit Stabilität, im Hinblick auf die Grundsteuer B-Reform (2025), im Finanzierungszeitraum und den Folgejahren.

 

Gleichzeitig beantragt MGR Resch und die Mehrheit der CSU Fraktion, dass zwei komplette Haushaltsentwürfe mit unterschiedlichen Hebesätzen zur Ladung am 23.03.2023 zur Vorlage bereitgestellt werden sollen. Da es mit einem enormen Aufwand verbunden ist, das komplette Zahlengewerk, mit sämtlichen Anlagen zu ändern, ist dies der Verwaltung rechtzeitig, zur Ladungsfrist nicht möglich.

 

Die Kämmerei wird bis zur Sondersitzung am 30.03.2023 dem Antrag von MGR Resch entsprechend, eine zweiten kompletten Haushaltsplan und Haushaltssatzung mit Hebelsatz von 600 Punkten Grundsteuer B zum Download bereit stellen.

 

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

1a) Der Marktgemeinderat stimmt zu, den Hebesatz der Grundsteuer B bei 600 Punkten zu belassen.

 

1b) Der Marktgemeinderat stimmt zu, den Hebesatz der Grundsteuer B von 600 Punkten auf 500 Punkte zu senken.

 

 

2)      Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushalts- und Finanzplan 2023 bis 2026 (……. Punkten Grundsteuer B) mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik), den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik.

 

 

 

Reduzieren
Anlage/n

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023, Stand 23.3.2023, 500 Punkte Grundsteuer B

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023, 600 Punkte Grundsteuer B Download zur Sondersitzung 30.03.2023

Antrag Georg Resch vom 22.03.2023, 19:38 Uhr                       

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.