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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.03.2023 beantragt der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 2011, Gemarkung Mering, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Gewerbegebiet südlich der B2“.

hrend der Herstellungsarbeiten der Flächen für den bestehenden Gewerbebetrieb hat sich herausgestellt, dass aus betrieblichen Gründen verschiedene Änderungen der Planungen notwendig werden. Unter anderem ist die Errichtung einer großflächigen Überdachung einer Bodenlager- und Recyclingfläche von ca. 3.000 m² und einer Höhe von 14 m geplant.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird vom Antragsteller das Büro OPLA in Augsburg beauftragt, welches bereits den Bebauungsplan sowie die 1. Änderung betreut hat.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Verwirklichung der geänderten Bauwünsche des Antragstellers ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden komplett vom Antragsteller übernommen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2“. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Antragsteller einen Vertrag bzgl. der Planungskostenübernahme abzuschließen.

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Anlage/n

Antragschreiben vom 30.03.2023

Auszug aus der 1. Änderung des Bplanes Nr. 55            

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