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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 27.10.2022:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o.g. Planvorhaben teilen wir mit, dass aus landwirtschaftlicher Sicht folgender Einwand bestehen.

Der Entzug land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche wird starke Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe in der betroffenen Region und darüber hinaus haben. Da landwirtschaftliche Nutzfläche die Grundlage der Landbewirtschaftung darstellt, ist im Falle der Realisierung des Bauvorhabens für einen angemessenen Ausgleich durch qualitativ gleichwertige Ersatzflächen zu sorgen bzw. der Verlust durch eine angemessene Entschädigung auszugleichen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die vorgebrachten Anregungen und weist darauf hin, dass für das Plangebiet aktuell bereits Baurecht besteht. Dieses wird aufgrund einer geplanten Baumaßnahme modifiziert. Der Geltungsbereich befindet sich zudem im Zusammenhang bebauten Innenbereich des Marktes Mering und wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

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Anlage/n

   

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