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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 04.10.2022:

Ihr Schreiben ist am 29.09.2022 beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen und wird hier unter dem o. a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für meine Beteiligung als Träger öffentlicher Belange.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren.

Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ berührt, da die nächstgelegenen Bahnlinien, die Bahnstrecken 5503, München Augsburg und 5581, Olching Augsburg, unmittelbar westlich an den im Planungsumgriff befindlichen Flurstücken 1/75, 2817, 2820, 2826, 2826/1, 2900/5, 2965/4, 3072/1, 3074, 3076/2, 3077/7, 2829/3 (TF), 3077/7 (TF) der Gemarkung Mering vorbeiführen.

Bei Beachtung der nachfolgenden Hinweise werden die Belange ausreichend berücksichtigt:

1.) Grundsätzlich ist zu beachten, dass durch die Festlegungen in den Bebauungsplänen der Schienenverkehr und damit auch die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht gefährdet werden darf.

2.) Ich weise vorsorglich darauf hin, dass durch den benachbarten Eisenbahnbetrieb und bei der Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abrieb z. Bsp. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder, etc.) entstehen, die ggf. im Rahmen der Erstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen wären.

3.) Generell ist zu beachten, dass Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes i.S.d. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zu denen gem. § 4 Abs. 1 Eisenbahn -Bau- und Betriebsordnung (EBO) neben den Schienenwegen auch Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen gehören, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind, unter der Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes (§ 38 BauGB) stehen. Für Änderungen an Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes in Zusammenhang mit Bauvorhaben sind die entsprechenden Anträge auf planungsrechtliche Zulassungsentscheidung über die DB AG beim Eisenbahn -Bundesamt zu stellen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und die darin vorgebrachten Hinweise und nimmt diese zur Kenntnis.

Das Plangebiet weist neben einem Gemeinbedarf überwiegend Gewerbeflächen (gem. § 8 BauNVO) aus. Eine Wohnbebauung ist nicht zulässig. Eine Schallschutzwand ist bereits auf dem Grundstück der Bahn vorhanden. Der Markt Mering verweist zudem auf die der 4. Änderung des Bebauungsplans beiliegende schalltechnische Untersuchung. Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden ebenfalls getroffen (s. textliche Festsetzungen § 10).

Änderungen an Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes sind durch den Bebauungsplanentwurf nicht vorgesehen. Die evtl. auf den Grundstücken vorhandenen Zugangs - und Fahrtrechte obliegen dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern.

 

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Anlage/n

      

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