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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 20.03.2023:

Wasserwirtschaftliche Würdigung

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

Laut § 6 der textlichen Festsetzungen ist eine Einleitung unverschmutzten Niederschlagswassers in die Kanalisation statt der zuvor geplanten Versickerung vorgesehen. Im Sinne einer Förderung der Grundwasserneubildung bitten wir, diesen Aspekt zu überdenken und, sofern möglich, die Versickerung als Vorzugsvariante zu wählen.

Punkt 4 „Hinweise der Wasserwirtschaft“ der textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen weist darauf hin, das Plangebiet liege im Bereich des HQextrem sowie des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets des Paar. Mit Verordnung vom 07.12.2022 wurde das zuvor vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Paar amtlich festgesetzt. Mit Fertigstellung der Hochwasserrückhaltebecken Putzmühle und Paar hat sich die Ausdehnung des Überschwemmungsgebiets geändert. Diese Anpassungen wurden bei der Festsetzung berücksichtigt.

Das vorliegende Plangebiet ist nun von einem HQ100 nicht mehr betroffen, liegt aber weiterhin im Bereich des HQextrem. Bei einem HQextrem handelt es sich um ein 1,5-faches HQ100 und bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen haben bereits versagt und können somit nicht mehr in Ansatz gebracht werden. Diesem Umstand sollte bei der Festlegung der maximalen Abweichung vom unteren Bezugspunkt zur OK FFB Rechnung getragen werden. Nach unseren Informationen liegt das Gelände im Bereich der Kindertagesstätte bei ca. 507,60 m üNN, der Wasserstand bei HQextrem beträgt dabei ca. 0,40 m. Wir empfehlen daher, keine Abweichung zum unter §2 2. festgelegten unteren Bezugspunkt für die Kita zu ermöglichen.

Wir verweisen zudem auf unsere Stellungnahme 4-4622-AIC-28707/2022 vom 28.10.2022. Die Inhalte dieser Stellungnahme wurden bei der vorliegenden Planung ausreichend berücksichtigt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und die darin vorgebrachten Anregungen und Hinweise. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

r die Gemeinbedarfsfläche wurde ein Baugrundgutachten erstellt, welches aufzeigt, dass eine Versickerung aufgrund des Untergrundes grundsätzlich möglich wäre. Bei einer Versickerung von unverschmutzten Niederschlagswasser ist ein Abstand von mindestens 1,0 m zum mittleren maximalen Grundwasserstand einzuhalten. Aufgrund des im Plangebiet hohen Grundwasserstandes ist dies nicht sichergestellt und die Grundstücksentwässerung hat über den Regen- bzw. Mischwasserkanal zu erfolgen. Eine Änderung der Festsetzung ist daher vom Markt Mering nicht vorgesehen.

Wie der Stellungnahme zu entnehmen ist, wurde aufgrund der Verordnung vom 07.12.2022 das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Paar nun amtlich festgesetzt. Der Punkt 4.1 in den Textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen wird dahingehend redaktionell angepasst. Der Hinweis zum HQextrem bleibt weiterhin bestehen. Aufgrund des Hinweises und einer möglichen flexiblen Bebauung sieht der Markt Mering keine Notwendigkeit die Abweichung zu streichen. Die hochwasserangepasste Bauweise obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung dahingehen redaktionell zu ändern, dass die Hinweise zur Wasserwirtschaft den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

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Anlage/n

   

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