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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 28.02.2023:

gegen die o. g. 4. Änderung des Bebauungsplans bestehen unsererseits keine Bedenken und Einwände. Straßen oder Straßenplanungen in unserer Verwaltung berührt das Gebiet nicht.

  Hinweis:

-       Das Staatliche Bauamt Augsburg macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- u. Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme. Wie in der Stellungnahme mitgeteilt, sind keine Straßen oder Straßenplanungen des staatlichen Bauamts Augsburg behrt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

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Anlage/n

      

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