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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 06.03.2023:

mit Email vom 27.02.2023 haben Sie um eine polizeiliche Stellungnahme bzgl. der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.17 für den Markt Mering gebeten.

In der vorgelegten Begründung Punkt 7.2 Verkehrskonzept, Absatz 2, Satz 1 erfolgt die Erschließung des vorgesehenen Kindergartens über die Straße „Am Mühlanger" und über einen Wendehammer.

Im weiteren Verlauf (Punkt 7.2, Abs. 2, Satz 3) und abhängig von Grundstücksverfügbarkeiten soll in nördlicher Richtung ein Ringschluss an die Friedenaustraße geschaffen werden.

Aus polizeilicher Sicht besteht diesbezüglich Einverständnis.

Es darf allerdings mit Verlaub darauf hingewiesen werden, sollten die Grundstücksverfügbarkeiten frühzeitig erkennbar sein, auch eine verkehrliche Erschließung für den Kfz-Verkehr über eine Einbahnstraßenregelungen möglich wäre.

Die dann mögliche Ringstraßenführung würde die Verkehrssituationen speziell im Hinblick auf die Bring- und Holplicht deutlich verbessern, da keine bzw. nur geringe Rangierbewegungen im Hinblick auf das Parken der andienenden Eltern durchzuführen wären und die Gesamtsituation, insbesondere im Hinblick auf den Kindergartenbetrieb sicherer gestaltet werden kann. Zeitgleich wäre nahezu keinerlei Eingriff in bereits bestehende Verkehrsabläufe vorhanden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und die darin vorgebrachten Hinweise zur Erschließung. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls bei der finalen Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung den Bebauungsplanentwurf nicht zu ändern. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

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Anlage/n

      

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