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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs .2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.09.2022 bis einschließlich 31.10.2022 statt. Aufgrund der Erschließungsplanung und der zu Teilen eingegangenen Behördenstellungnahmen aus dem Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB musste die Bebauungsplanänderung nochmals überabietet werden, sodass eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB notwendig wurde.

Diese erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB fand in der Zeit vom 03.03.2023 bis einschließlich 24.03.2023 statt.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 26.04.2023 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die vom Büro OPLA ausgearbeitete 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ in der Fassung vom 26.04.2023 mit den heute beschlossenen Änderungen als Satzung.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

 

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Anlage/n

Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung

jeweils in der Fassung vom 26.04.2023   

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