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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 09.01.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ beschlossen. Mit der Änderung wurde das Planungsbüro guteOrte in Augsburg beauftragt, welches zwischenzeitlich einen ersten Änderungsentwurf erarbeitet hat.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach Billigung des vorliegenden Entwurfes kann im Verfahren gem. § 13a BauGB direkt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Schmiechen billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ bestehenden aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

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Anlage/n

Planzeichnung

textliche Festsetzungen

Begründung

jeweils in der Fassung vom 08.05.2023            

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