Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 mit allen erforderlichen Anlagen.
Der Haushalt 2023 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im
Verwaltungshaushalt mit 5.138.600 EUR (2022: 4.005.600 EUR)
und im Vermögenshaushalt mit 3.467.500 EUR (2022: 5.548.000 EUR).
Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 856.000 EUR festgesetzt
Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B werden mit der Haushaltssatzung auf 330 v. H. festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit der Haushaltssatzung auf 315 v.H. festgesetzt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Gem. Art. 62 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben, der Verpflichtungsermächtigungen, der Abgabensätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 62 Abs. 2 GO).