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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Der Haushalt 2023 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im

 

Verwaltungshaushalt mit 3.343.700 EUR (2022: 3.072.300 EUR)

und im Vermögenshaushalt mit 1.860.700 EUR ( 2021: 1.500.800 EUR).

 

Es sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 557.200 EUR festgesetzt.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer werden mit der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr mit 340 v. H. unverändert.

 

Haushaltsausgleich 2022 bis 2025

Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich, d. h. der Deckung der Ausgaben durch Einnahmen in gleicher Höhe, die ihrerseits Ausfluss des Grundsatzes der Sicherung der Aufgabenerfüllung ist (Art. 61 Abs. 1 GO), enthält Art. 64 Abs. 3 Satz 1 GO.

Die beiden Haushaltsteile, Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt, sind jeweils für sich in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Einzelheiten zum Ausgleich regelt die KommHV-Kameralistik im Fünften Abschnitt.

 

Bedingt durch einen Übermittlungsfehler des Gewerbesteuer Istaufkommens des Jahres 2021 entspricht die Steuerkraftzahl 2023 nicht der tatsächlichen Zahl für die Gemeinde Schmiechen. Durch diesen Fehler ist ein momentan nicht bezifferbarer Schaden entstanden. Dies hat zu Folge, dass sich sowohl die Steuerkraft als auch die Umlagekraft für das Jahr 2023 enorm erhöhen. Somit steigt unter anderem der Wert der Kreisumlage 2023 auf 903.700 EUR, gleichzeitig sinkt aber Schlüsselzuweisung auf 236.320 EUR. Die Berichtigung dieser Zahlen erfolgt dieses Jahr beim Bayerischen Landesamt für Statistik und kommt erst im Haushaltsjahr 2024 zum Tragen.

 

Aufgrund der zu erwartenden Rückzahlung bzw. Verrechnung der im Haushaltsjahr 2023 zu viel bezahlten Kreisumlage und der Korrektur der Schlüsselzuweisung schafft die Gemeinde Schmiechen es im laufenden Haushaltsjahr sowie in den Planjahren 2024 bis 2026 im Verwaltungshaushalt die notwendige Zuführung zum Vermögenshaushalt zu erwirtschaften.

 

Der Bau- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.07.2022 den Haushalt 2022 vorberaten. Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Schmiechen einstimmig, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 mit allen Anlagen und Bestandteilen, den Finanzplan sowie den Stellenplan, wie in der Anlage beigefügt, zu beschließen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. Art. 62 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben, der Verpflichtungsermächtigungen, der Abgaben-sätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 62 Abs. 2 GO).

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit allen Anlagen und Bestandteilen, wie in der Anlage beigefügt.

 

Der Finanzplan wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen.

 

Der Stellenplan wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen.

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Anlage/n

Haushalt 2023 - Schmiechen        

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