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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, den süstlichen Teilabschnitt der

rgermeister-Schauer-Straße (Teilfläche der Flnr.291/9) in Steindorf mit einer Länge von 93 Metern gem. den Voraussetzungen des Art. 8 BayStrWG einzuziehen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Eine Einziehung ist die einzige Möglichkeit, einer Straße die Eigenschaft der öffentlichen Verkehrsfläche wieder zu nehmen.

 

Hierfür ist eine wichtige Voraussetzung, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für eine Einziehung vorliegen.

 

Der Gemeinderat hat am 23.06.2022 die Aufstellung des B-Planes Nr. 37 „Gewerbegebiet Heinrichshofener Straße II“ beschlossen. Im Zuge dieser Planung soll die Teilfläche der Flnr.291/9 Gemarkung Steindorf (Bürgermeister-Schauer-Straße) als Gewerbefläche ausgewiesen werden.

 

Hierdurch sind die überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls als gegeben zu werten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein, in keinem unmittelbaren Zusammenhang zur Absichtserklärung

 

ja

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Es wird die Absicht erklärt, den süstlichen Teilabschnitt der Bürgermeister-Schauer-Straße (Teilfläche der Flnr.291/9) in Steindorf mit einer Länge von 93 Metern gem. den Voraussetzungen des Art. 8 BayStrWG einzuziehen.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, die Absicht der Einziehung drei Monate vor der Einziehungsverfügung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Anlage/n

  1 Auszug aus dem Liegenschaftskataster zur Bürgermeister-Schauer-Straße               

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