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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gebühren die derzeit für die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Steindorf berechnet werden, haben als Grundlage den Kalkulationszeitraum der Jahre von 2013 bis 2015.

 

Um die Gebühren den aktuellen Ausgaben und Investitionen anzupassen, wurde durch die Verwaltung eine Kalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2016 bis 2022 vorgenommen. Die Friedhöfe in Steindorf, Hausen und Eresried werden auch in dieser Kalkulation als eine Bestattungsanlage geführt. Derzeit sind im Friedhof Steindorf 164 Grabstätten vergeben, im Friedhof Hausen sind es 45 und im Friedhof Eresried  32 Grabstätten. Die Besonderheit auf allen Friedhöfen ist, dass die Gebühren für das Grabnutzungsrecht für die normale Ruhefrist von 10 Jahren, für alle Gräber ohne Unterschied in der Größe je Quadratmeter und Jahr berechnet wird.

 

Die Gesamtgrabfläche auf allen drei Friedhöfen beträgt 686,00 m² und dient als Berechnungsfaktor bei der Ermittlung der Gebühr pro m² Grabfläche. Die Bereiche Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten, Ermittlung der Verwaltungskosten und Rückrechnung zur Ermittlung eine Über- oder Unterdeckung wurden der bisherigen Kalkulation entnommen. Auch die Stammdaten zu Grundstückswert, Abschreibungssätze und der Zinssatz haben als Grundlage die bisherige Kalkulation.

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Friedhöfe in der Gemeinde Steindorf sind als kostendeckende Einrichtung zu führen. Da  die Betriebs- und Unterhaltskosten, sowie die Investitionen erst in den Jahren ab 2018 ((z.B. Renovierung Leichenhaus Steindorf) finanziell ausgewirkt haben, wurde trotzdem ein Kalkulationszeitraum von insgesamt 7 Jahren herangezogen. Das Ergebnis der Kalkulation ist die Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Steindorf einzuarbeiten.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die beigefügte Kalkulation hat nachstehende Gebührensätze ergeben:

 

Gebühr für das Grabnutzungsrecht (bisher)

Gebühr für das Grabnutzungsrecht (neu)

6,50 Euro

8,76 Euro

 

 

Leichenhausgebühren (bisher)

Leichenhausgebühren (neu)

95,00 Euro

139,77 Euro

 

 

 

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): ca. 61.000 .--€

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Auf Grundlage der Kalkulation für den Friedhofsgebühren (Kalkulationszeitraum 2016 bis 2022) beschließt der Gemeinderat Steindorf folgende Änderung der Gebührensätze in der Satzung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Steindorf vom 01.01.1983 (zuletzt geändert am 04.08.2014):

 

 

  1. In § 4 Abs. 1 (Grabgebühren) wird geändert:

 

Die Gebühr für das Grabnutzungsrecht beträgt für die normale Ruhefrist nach § 7 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung für alle Gräber ohne Unterschied der Größe ______ EURO je Quadratmeter und Jahr.

 

  1. In § 5 (Leichenhausgebühr) wird geändert:

 

 r die Benutzung des Leichenhauses ohne Reinigung sind _____EURO zu

 Entrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Einrichtung der Gemeinde Steindorf auszufertigen und die und ortsüblich bekanntzumachen. Die Änderungssatzung tritt am 01.06.2023 in Kraft.

 

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Anlage/n

   Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 bis 2022         

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