Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2022 die Einführung einer Verpflegungspauschale für die Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung Haus für Kinder „Sternschnuppe“ der Gemeinde Schmiechen beschlossen.
Aufgrund der bundesweiten herrschenden Inflation kommt es auch in diesem Bereich zu einem deutlichen Anstieg der finanziellen Ausgaben für die Gemeinde Schmiechen.
Gerade im Bereich Nahrungsmittel, Energiekosten und Personalkosten ist eine rasche Steigerung zu beobachten.
Die aktuelle Verpflegung im Haus für Kinder „Sternschnuppe“ in Schmiechen besteht derzeit aus 50% Frischkost und 50% Zulieferung von Tiefkühlkost der Firma Apetito.
Aufgrund der oben genannten Problematik wird eine Anpassung der aktuellen Gebühren zum 01.09.2023 empfohlen. Außerdem soll durch eine regelmäßige Anpassung der Verpflegungsgebühr, gemäß den kostensteigernden Einflüssen, eine exponentielle Erhöhung vermieden werden.
Aktuelle Verpflegungsgebühren:
Kindergarten Krippe
5 Tage/wo 72,00 EUR 69,00 EUR
4 Tage /wo 54,00 EUR 51,00 EUR
3 Tage/wo 40,00 EUR 38,00 EUR
Empfehlung der neuen Verpflegungsgebühren:
Da nur außerhalb der Ferienzeit ein Mittagessen in der Kindertagesstätte angeboten wird, basieren die Zahlen auf monatlich durchschnittliche 16 Betreuungstagen.
Der Einzelpreis pro Mahlzeit beträgt somit für den Bereich Kindergarten 4,65 EUR und den
Bereich Krippe 4,50 EUR.
Kindergarten Krippe
5 Tage/wo 74,40 EUR 72,00 EUR
4 Tage /wo 59,62 EUR 57,60 EUR
3 Tage/wo 44,64 EUR 43,20 EUR
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Es kommt zu einer jährlichen Einnahme variierend durch die Zahl der angemeldeten Kinder für die Mittagsverpflegung.
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: