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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Bauherren beantragen die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Eresried 12. Die Doppelgarage hat die Grundmaße 12,00 x 8,00 Meter (84,36 m2 Nutzfläche). Die Garage hat ein zu 5° geneigtes Flachdach mit einer maximalen Höhe von 4,95 Meter.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      09.06.2023

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  08.08.2023

chste Gemeinderatssitzung:   27.07.2023

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es sind zwei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden. Die Unterschrift des direkt vom Vorhaben betroffenen Nachbarn liegt vor, die andere Unterschrift nicht. Die Nachbarunterschriften sind daher nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Aufgrund der o.gen. Größe ist das Vorhaben nicht mehr nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) oder Buchstabe b) BayBO verfahrensfrei, es ist damit bauantragspflichtig.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es beurteilt sich daher als Vorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich problemlos nach § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein.

 

Informativ wird erwähnt, dass die geplante Doppelgarage eine Länge von mehr als 9 Meter aufweist und zusätzlich auf dem Grundstück bzw. an dieser Grundstücksseite bereits weitere Grenzanbauten vorhanden sind (Gemäß Art. 6 der BayBO sind Grenzanbauten von solchen Nebenanlagen nur bis zu je 9 Meter je Grundstücksseite und 15 Meter allseitig des Grundstückes ohne Abstandsflächen an den Grundstücksgrenzen möglich). Die Doppelgarage ist mit einem Abstand von 0,30 Meter zur Grundstücksgrenze geplant, somit befinden sich die restlichen 2,70 Meter der Mindestabstandsfläche auf dem Nachbargrundstück. Der östlich angrenzende Nachbar hat allerdings eine Abstandsflächenübernahmeerklärung für die vollen 12 Meter Länge und 2,70 Meter Tiefe unterzeichnet. Die Abstandsfläche gilt damit als vollständig eingebracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

 

  • Eingabeplan

 

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