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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf dem Grundstück Flur-Nr. 2960/1 der Gemarkung Mering sollen drei Reihenhäuser errichtet werden. Für jedes der Reihenhäuser ist ein separater Bauantrag erforderlich. Zur Beschlußfassung werden alle drei Reihenhäuser über einen Tagesordnungspunkt abgehandelt, da die baurechtliche Beurteilung den gleichen Kriterien unterliegt.

Zur Bebauung des Grundstückes wurde 2018 ein Antrag auf Vorbescheid, zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften eingereicht. Dieser ist mit dem 27.01.2021 durch das Landratsamt Aichach-Friedberg genehmigt worden.

Im Folgenden wird dargestellt, wie der Baukörper im Antrag auf Vorbescheid genehmigt wurde und wie aktuell die drei Reihenhäuser beantragt werden.

 

Antrag auf Vorbescheid

Bauantrag aktuell

Differenz

2 DHH

3 RH

1 RH

2 Vollgeschosse + D

2 Vollgeschosse + D

-

Wandhöhe 6,58 m

Wandhöhe 6,01 m

0,57 m geringer

Dachneigung 35 °

Dachneigung 32°

3 ° geringer

1 Whg je DHH

1 Whg je RH

 

Gesamthöhe 10,20 m

Gesamthöhe 9,57 m

0,63 m geringer

Gebäudelänge 16,00 m

Gebäudelänge 18,04 m

2,04 m

Gebäudetiefe 12,00 m

Gebäudetiefe 11,36 m

0,64 m geringer

 

r jedes der drei Reihenhäuser wird eine Garage und ein offener Stellplatz nachgewiesen. Entlang der Privatzuwegung sind nach Norden noch zwei Grundstücke, Flur-Nr. 2959/5 und 2959/6 herausgemessen, die als Stellplatznachweis für die Häuser 1 und 3 dienen sollen. Die Zuordnung zu den Häusern ist dinglich zu sichern, da die Stellplätze auf einem Fremdgrundstück (=nicht auf dem Baugrundstück selbst) nachgewiesen werden.

Bei Haus Nr. 2 (Mittelhaus) wird das Grundstück so vermessen, dass die dazugehörige Garage mit Stauraumstellplatz an der süd-westlichen Grundstücksgrenze dem Baugrundstück zugemessen ist (Siehe hierzu Plan Grundstücksvermessung). Für Haus 2 bedarf es folglich keiner dinglichen Sicherung bezüglich der Stellplätze. Die Fahrradabstellplätze sind r jedes der drei Häuser im Bereich der Hauseingänge (Nordseite) dargestellt.

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nachdem ein genehmigter Vorbescheid vorliegt, sind die Auflagen des Genehmigungsbescheides mit zu berücksichtigen. Demnach ist auf wasserrechtliche und auf immissionsschutzrechtliche Belange zu verweisen. Die zugeordneten KFZ-Stellplätze auf fremdem und noch zu vermessendem Grundstück sind dinglich zu sichern und den einzelnen Häusern zuzuordnen. (Hier: Häuser 1 und 3)

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Überschreitung der Gebäudelänge um 2,04 m gegenüber des genehmigten Antrages auf Vorbescheides beeinträchtigt das Einfügen des Baukörpers in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB nicht! In allen anderen baurechtlichen Kriterienpunkten werden die Vorgaben der Voranfrage eingehalten oder in den meisten wesentlichen Punkten sogar unterschritten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt. Die Stellplätze für die Häuser 1 und 3, die auf Fremdgrundstücken nachgewiesen werden, sind dinglich zu sichern. Der Bau- und Planungsausschuss verweist auf immissionsschutzrechliche und wasserrechtliche Belange.

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Anlage/n

 

  • gezeichneter Lageplan, Eingabeplan 06/2023 (nur Flößerstr. 4)
  • Beschlussbuchauszug Antrag auf Vorbescheid 07/2018 mit Anlagen
  • Fahrradabstellplatz Grundrissplan
  • Grundstücksteilungsplan

               

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