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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Marktgemeinde Mering befasst sich seit längerer Zeit mit der Errichtung von PV-Anlagen auf ihren kommunalen Dächern. Nach einer Reihe von Anläufen, soll auf diesem Weg ein weiterer Schritt zur Realisierung der Umsetzung unternommen werden.

 

Vor der Errichtung der PV-Anlagen werden die Netzzusagen beim Netzbetreibers eingeholt.

Grundlage der Planung ist das IfE PV-Screening.

 

ESS Kempfle errichtet eigenwirtschaftlich eine Photovoltaikanlage auf den beiden genannten Dachflächen. Die vertragliche Vereinbarung ist so gestaltet, dass die Marktgemeinde zunächst keine eigenen Investitionen zu übernehmen hat, aber vollumfänglich den produzierten PV-Strom in ihren eigenen Liegenschaften nutzen kann.

 

Es ist ferner klar geregelt, dass die Marktgemeinde die PV-Anlagen ab dem 5. Vollbetriebsjahr die PV-Anlagen zum AfA-Wert in den Eigenbestand übernehmen kann. Die PV-Anlagen werden auf 20 Jahre linear mit 5% p.a. abgeschrieben. Der Entwurf des Betreibervertrags liegt der Verwaltung (siehe Anlage) zur Prüfung bereits vor.

 

Der Betreiber übernimmt dabei umfassend alle Aufgaben für den reibungslosen Betrieb der PV-Anlagen, insbesondere auch die Erledigung von eventuellen Reparaturen (z.B. ein Modul ist beschädigt nach Unwetter, Austausch des Wechselrichters,….) im Rahmen der Vertragslaufzeit.

 

Die Dauer des Vertrags ist auf 20 Jahre zuzüglich dem sogenannten Rumpfjahr ausgelegt.

Wie dargestellt, kann die Marktgemeinde den Vertrag ab dem Ende des 5. Vollbetriebsjahres kündigen und die PV-Anlagen zum AfA-Wert in den Eigenbestand übernehmen.

 

Zum Ende der regulären Vertragsdauer, stehen drei Optionen offen:

 

Option 1 Die Gemeinde übernimmt die PV-Anlage zum AfA-Wert.

Option 2 Die Gemeinde verlangt den Abbau der PV-Anlage.

Option 3 Die Gemeinde gewährt eine Verlängerung der Dachnutzung um weitere 5 Jahre.

 

hrend der regulären Vertragsdauer, übernimmt ESS sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für die PV-Anlage, ohne dass die Marktgemeinde zusätzliche Kosten tragen muss.

 


Flächen zur Belegung Grundschule I

 

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Fläche zur Belegung Feuerwehr Mering

 

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Rechtlich/fachliche Würdigung:

Vorbemerkung:

  • Der Markt Mering hat an dieser Stelle keinen Investitionsaufwand für die Realisierung der beiden PV-Anlagen.
  • Sämtliche Kosten der Betriebsführung sind in den angegebenen Preisen von ESS vollständig abgedeckt.
  • Der Preis für PV-Strom wird auf 20 Jahre festgeschrieben. Die Marktgemeinde wird an Optimierungen, die zu Strompreisreduktionen führen vollständig partizipieren.

Die Stromkosten werden auf die Herstellungskosten je kWh gemäß der ESS-Strompreisformel berechnet. Die Berechnung wird für jedes Gebäude individuell durchgeführt, jedes Gebäude hat eigene Anforderungen. Die Strompreisformel funktioniert wie folgt:

 

Alle Preisangaben sind netto!

 

Strompreisformel

 

 

AfA

5%

Finanzierungskosten

3%

Betrieb, Instandhaltung, Versicherung

1%

Unternehmergewinn

1%

Aufwand p.a.

10%

 

 

hrliche Kosten in €

 

 

Herstellungskosten je kWh netto

 

Der Endpreis je kWh ergibt sich dann letztlich aus der Abnahmemenge Strom durch die Marktgemeinde.

 

Es wird zunächst eine monatliche Vorauszahlung gemäß gemeinsam vereinbarter Abnahmemenge definiert. Am Jahresende erfolgt eine Spitzabrechnung des verbrauchten Stroms, mit entsprechender Vergütung oder Nachzahlung.

 

ESS wird die Gemeinde bei der Optimierung des Stromverbrauchs nach besten Kräften unterstützen, um die Kosten für die Marktgemeinde möglichst gering zu halten.

 

    Die nachfolgend genannten Werte sind ausdrücklich Richtpreise!

 

Beispielrechnung Stromkosten Grundschule I – freibleibend!

Unter der Prämisse das die angegebenen Verbrauchsmenge von ca. 17.500 kWh zutrifft und durch PV-Strom rund 55% des Strombedarfs (ein langjähriger Erfahrungswert!) abgedeckt wird ergibt sich folgender Durchschnittspreis für die Marktgemeinde:

 

Gesamtverbrauch Haus

17.500 kWh

Abdeckung PV in kWh

9.710 kWh

Bedarf Zukauf

7.790 kWh

Preis je kWh PV

0,3167 €

Preis je kWh Zukauf Netzstrom

0,4702 €

 

 

Gesamtpreis €/kWh netto

0,3850 €

 

Einsparung CO2-Emission von rd. 4.562 kg pro Jahr, gemäß Modell

Durchschnittliche Ersparnis pro kWh für die Kommune
gemäß Modell: 15 ct./kWh im 20-Jahresmittelwert.

 

Grafische Darstellung der Preisentwicklung je kWh, gemäß Modell

 

Vorschlag - Errichtung einer Einspeiseanlage auf dem Dach der Grundschule

 

Auf dem Dach der Grundschule I kann eine zweite Anlage, als Volleinspeiseanlage errichtet werden, die so geplant werden kann, dass eine spätere anteilige Eigennutzung möglich ist.

Ebenso kann hier eine Bürgerbeteiligung geplant werden.

 

Die Vergütung Dachpacht an den Markt Mering würde sich aus dem erzielten Jahresertrag ermitteln, wie folgt: Das jährliche Nutzungsentgelt beträgt 6,5% vom tatsächlich erzielten Jahresertrag der elektrischen Nennleistung. Die Abrechnung erfolgt dann jeweils nachschüssig im Januar des Folgejahres für das zurückliegende Jahr.

 

Beispielrechnung Stromkosten Freiwillige Feuerwehr – freibleibend!

 

Gesamtverbrauch Haus

34.600 kWh

Abdeckung PV in kWh

16.225 kWh

Bedarf Zukauf

18.375 kWh

Preis je kWh PV

0,2107 €

Preis je kWh Zukauf Gemeinde, gem. Modell

0,4971 €

Gesamtpreis €/kWh netto

0,3709 €

 

Durchschnittliche Ersparnisse pro kWh gemäß Modell im 20-Jahresmittel: 18 ct./kWh!

Einsparung CO2: 7.380 kg/p.a.

Grafische Darstellung der Preisentwicklung gemäß Modell für Feuerwehrhaus Mering

 

Anlage 1 - Ergänzungen/Erläuterungen/Hintergründe

 

Wie kommt der Preis Zukauf Netzstrom der Gemeinde zustande?

Wir gehen von den Angaben der Marktgemeinde als Basiswert aus.

Darauf aufbauend, unterlegen wir eine jährliche Preissteigerung von 3% linear über 20 Jahre und verwenden daraus den Mittelwert.

 

Beispiel Feuerwehrhaus:

 

Jährliche Steigerung

3%

 

 

 

 

Jahr 1 – Angabe der Gemeinde

          0,370 €

 

Jahr 2

          0,381 €

 

Jahr 3

          0,393 €

 

Jahr 4

          0,404 €

 

Jahr 5

          0,416 €

 

Jahr 6

          0,429 €

 

Jahr 7

          0,442 €

 

Jahr 8

          0,455 €

 

Jahr 9

          0,469 €

 

Jahr 10

          0,483 €

 

Jahr 11

          0,497 €

 

Jahr 12

          0,512 €

 

Jahr 13

          0,528 €

 

Jahr 14

          0,543 €

 

Jahr 15

          0,560 €

 

Jahr 16

          0,576 €

 

Jahr 17

          0,594 €

 

Jahr 18

          0,612 €

 

Jahr 19

          0,630 €

 

Jahr 20

          0,649 €

 

arithmetisches Mittel

          0,497 €

 

Hintergrund: Im Zeitraum 2000 bis 2020 lag die jährliche Strompreissteigerung bei durchschnittlich 6% p.a.. In den Ausnahmejahren 2021 und 2022 kam es in der Spitze zu Strompreissteigerung von einer Vervierfachung.

 

Kostentreiber CO2-Abgabe

Die Kosten je Tonne CO2 sorgen für weitere Preisanstiege. Insbesondere ab 2027 ist mit dramatischen Steigerungen zu rechnen, da ab diesem Jahr die CO2-Zertifikate ausschließlich über die Börse gehandelt werden. Klimaschutz wird wohl zum Spekulationsobjekt.

 

Kostentreiber E-Mobilität

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird letztlich auf die Nutzer umgelegt. Mit Blick auf die von der Bundesregierung geplanten Umfänge, sind erhebliche Kosten zu erwarten. Diese Kosten werden in den Netzentgelten wohl ihren Niederschlag finden.

 

Gesetzgeberische Vorgaben

Bereits vor über 10 Jahren wurde folgender Fahrplan auf EU-Ebene von den Mitgliedsländern beschlossen und mit dem Pariser Klimaabkommen 2015 nochmals bestätigt! Auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten und in Deutschland bis auf Ebene der Bundesländer wurde folgendes vereinbart!

 

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Herr Ulrich Müller von der ESS Kempfle GmbH wird die Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei diesen ersten beiden Projekten im Rahmen der Sitzung erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Für die Anlagen mit Eigenverbrauch wird lediglich ein Preis für die Stromabnahme vereinbart, hieraus ergibt sich eine Ersparnis im Vergleich zum marktüblichen Strompreis. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit die Anlage nach fünf Jahren in den eigenbestand abzulösen. Eine Entscheidung dazu kann dann jederzeit fallen.

 

Für die Anlagen mit ausschließlicher Einspeisung erhält die Marktgemeinde ein jährliches Nutzungsentgelt über 6,5% des erzielten Jahresertrages. Eine Ablösung der Anlage in den Eigenbestand ist ebenfalls nach fünf Jahren möglich.

 

Grundsätzlich handelt es sich bei dieser Vertragskonstellation um laufende Verträge, allerdings mit langfristigen Vertragslaufzeiten. Im Zuge einer etwaigen Übernahme in den eigenbestand der Marktgemeinde ist aufgrund der Investitionshöhen zwingend ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt die Beschaffung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gebäude Grundschule I und Freiwillige Feuerwehr, gemäß dem Mietkaufmodell der Firma ESS Kempfle, wie im Sachverhalt dargestellt.

 

Die Firma ESS Kempfle GmbH, Leipheim wird mit der Umsetzung beauftragt.

 

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Anlage/n

Präsentation ESS Kempfle        

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