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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die durch einen Brand zerstörte Doppelhaushälfte soll wiederaufgebaut werden. In der Doppelhaushälfte sollen zwei Wohneinheiten untergebracht (146,68 m2 und 139,16 m2) werden. Die Doppelhaushälfte ist mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss (kein baurechtliches Vollgeschoss), Satteldach mit 35° Dachneigung, Wandhöhe 6,05 Meter und 9,10 Meter Firsthöhe geplant.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      12.02.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  11.04.2024

chste Bau- und Planungsausschusssitzung: 15.04.2024

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt fünf baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften sind nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Für das Grundstück gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Während die durch den Brand zerstörte Doppelhaushälfte die gleiche Höhe wie die angrenzende Doppelhaushälfte hatte (7,72 Meter), soll die Doppelhaushälfte nun mit einer Firsthöhe von 9,10 Meter errichtet werden. Ansonsten orientiert sich der Neubau bis auf einen Negativbalkon im Westen hinsichtlich der Kubatur vollständig an der zerstörten Doppelhaushälfte. Auch mit der nun geplanten Höhe fügt sich das Vorhaben noch problemlos in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert.

 

Die allgemeinen Abstandsflächen werden vollständig auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Generell sollten aneinandergebaute Doppelhaushälften eine gleichartige oder zumindest ähnliche Dachform/Dachneigung/Höhenentwicklung aufweisen, damit diese als Doppelhaus gelten und zueinander keine Abstandsflächen nachweisen müssen. Es wird aufgrund der unterschiedlichen Höhenentwicklung jedoch auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen, da das Landratsamt in eigener Zuständigkeit die Abstandsflächen prüft und beurteilt.

 

Das Bauvorhaben löst einen Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen aus, die Planerin weist exakt auch 4 Stellplätze als offene Stellplätze nach. Die erforderlichen 4 Fahrradstellplätze werden ebenfalls auf dem Grundstück nachgewiesen. Der Stellplatznachweis ist damit vollständig erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Aufgrund der unterschiedlich geplanten Höhenentwicklung der beiden Doppelhaushälften wird auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen.

 

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Anlage/n

 

  • Eingabeplan Schnitte, Grundrisse
  • Eingabeplan Ansichten

         

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