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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller plant eine zweite Wohneinheit im Dachgeschoss. Diese soll über eine Treppe auf die Garage von der Gebäudevorderseite und von dort mit einer weiteren Treppe ins Dachgeschoss erschlossen werden. Um zu klären, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist, wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang: unvollständig, daher noch nicht eingegangen

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  -/-

chste Gemeinderatssitzung:   06.05.2024

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1 „Nördlich der Bahnhofstraße“. Das Haus und die Garage steht an der Vorderseite direkt an der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinie (rote Linie). Die Treppe an der Garage (nicht bemaßt) befindet sich demzufolge vollständig außerhalb den überbaubaren Grundstücksflächen. Zur Umsetzung des Vorhabens ist als eine Befreiung von den überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie) notwendig. Da es sich bei der Treppe nur um ein untergeordnetes Bauteil handelt, ist eine Befreiung aus Sicht der Verwaltung hier möglich, da es sich aufgrund der Untergeordnetheit nicht zwingend um einen Grundzug der Planung handelt.

 

Des Weiteren entspricht das Vorhaben, soweit prüfbar, den Festsetzungen des Bebauungsplanes inkl. seiner Änderungen.

 

Der erforderliche Stellplatzbedarf wird durch die Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes vor dem Haus erbracht (1 zusätzlicher Stellplatz, vgl. Nr. 1.1 der Anlage zur GaStV). Bei der Errichtung der Treppe muss sichergestellt werden, dass der vorhandene Stellplatz nutzbar bleibt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid. Es wird eine Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 1 „Nördlich der Bahnhofstraße“ festgesetzten Baulinie zur Errichtung der Treppe außerhalb den überbaubaren Grundstücksflächen erteilt.

 

Bei der Errichtung der Treppe muss sichergestellt werden, dass der vorhandene Stellplatz nutzbar bleibt.

 

 

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Anlage/n

 

  • Planzeichnungen
  • Lageplan/Baugrenzen (Bebauungsplanausschnitt)

      

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