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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von Seiten eines Meringer Bürgers wurde in der Bürgerversammlung von 2023 ein Antrag  zur Verbesserung der Parkplatzsituation in der Schulstraße an der Einmündung Brunnenweg eingebracht.

 

Beantragt wurde eine Überprüfung durch die Fachbereiche der VG Mering, ob eine Kurzparkzone bzw. ein eingeschränktes Haltverbot in diesem Bereich eingerichtet werden kann, um die Park- und Einfahrtsituation zu entspannen, auch in Hinblick auf den Einzug der neuen Anwohner in die neue Wohnanlage in der Kanalstraße.

 

Begründet wird der Antrag wie folgt.

 

Durch den Neubau der Wohnanlage in der Kanalstraße wurde die Schulstraße (FlNr. 2683/4) im Mündungsbereich des Brunnenweg durch Anwohner des Paarangerweges der benachbarten Wohnanlagen zugeparkt.

 

Durch die parkenden Fahrzeuge im Mündungsbereich Brunnenweg/Schulstraße hatten in der Vergangenheit die Lkw’s der Entsorgungsbetriebe und einer anliegenden Firma (die im Cateringbereich tätig ist; Anmerkung der Straßenverkehrsbehörde) sowie Anwohner erhebliche Schwierigkeiten in den Brunnenweg ein- bzw. auszufahren.

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

In der Folge des Antrags gab es u.a. eine Besichtigung vor Ort mit dem Antragsteller.

Eine spätere vor Ort Besichtigung mit Verkehrssachbearbeitern der Polizeiinspektion Friedberg ergab, dass auch von deren Seite eine Verbesserung der Situation erforderlich ist.

Insbesondere weil die Cateringfahrzeuge (teils mit 3 Achsen) größere Anforderungen an eine beim Aus- und Einfahrbreite als Pkw stellen.

Vorgeschlagen wurde eine beidseitige, ca. 5 m lange Grenzmarkierung (Z. 299) beidseitig des Einmündungsbereiches.

 

Sollte sich dies nach der Umsetzung als nicht ausreichend erweisen, könne ein Haltverbot  (Z. 283) auf selbiger Gesamtlänge gegenüber der Einmündung im Nachgang eingerichtet werden. Es wäre aber sinnvoll zunächst mit den Grenzmarkierungen zu starten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): ca. 450 – 550 € incl. Material- und Arbeitskosten

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Im Einmündungsbereich der Schulstraße in den Brunnenweg wird beidseitig eine Grenzmarkierung (Z. 299) auf der Fahrbahn angebracht. Beide Längen betragen jeweils ca. 5 m.

 

Im Nachgang wird mit dem Antragsteller besprochen, ob die gewünschte Verbesserung eingetreten ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist gegenüber auf einer Gesamtlänge der Grenzmarkierungen, zzgl. Breite des Brunnenwegs, ein Haltverbot mit Z. 283 zu errichten.

 

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Anlage/n

Antragsschreiben

Plan der Örtlichkeit

Fotos zur Situation

        

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