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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Markt Mering vergibt Kleinaufträge für Kanalunterhaltungsmaßnahmen (z.B. Ausbesserungsarbeiten an Leitungen und Schächten, Leistungsverschlüsse, Errichtung von Revisionsschächten) und Straßenunterhaltungsmaßnahmen seit 2011 über ein Jahresleistungsverzeichnis.

In allen vorausgegangenen Jahren wurden die anfallenden Arbeiten in Einzelpositionen mit einer Stück- bzw. Mengeneinheit von „1“ ausgeschrieben.

Die Einzelpositionen, bzw. Stückzahlen, für die Leistungsbeschreibung 2024 wurden nach den abgerechneten Massen aus dem Vorjahr 2023 angepasst und angeglichen.

Die Abrechnung erfolgt nach wie vor nach tatsächlichem Anfall der benötigten Einzelpositionen.

 

Für die beschränkte Ausschreibung (Kanalunterhalt) wurden 7 Bieter zur Abgabe aufgefordert, wobei ein Angebot zur Submission am 27.02.24 über die eVergabe eingereicht wurde.

Bei der rechnerischen Prüfung ließen sich keine Unstimmigkeiten feststellen, so dass die anbietende Firma Ditsch, Prittriching beauftragt werden kann.

 

Gleichzeitig wurden die Leistungen für das Jahres-LV „Straße“ ausgeschrieben. Hierfür wurden ebenfalls für eine beschränkte Ausschreibung 7 Bieter aufgefordert ein Angebot abzugeben, wobei fünf Firmen ein Angebot abgegeben haben.

Bei der Nachberechnung der Angebote ergaben sich geringfügige Änderungen, die aber keine Auswirkung auf die Bieterreihenfolge haben. Als wirtschaftlichster Bieter wurde die Firma Zaby Bau KG aus Friedberg, ermittelt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Auch in der „haushaltslosen Zeit“ müssen dringend notwendige Kanalarbeiten, bzw. Straßenbauarbeiten vergeben werden.

In der "haushaltslosen Zeit" gelten die Vorschriften des Art. 69 GO (Vorläufige Haushaltsfüh-rung):

 

(1)   Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekanntgemacht, so darf die Gemeinde:

 

1.)    finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts beziehungsweise des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortset

zen,

  

2.)    die in der Haushaltssatzung jährlich festzusetzenden Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

 

3.)    Kredite umschulden,

 

4.)    Kassenkredite bis zu dem zuletzt in einer Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag oder, wenn besondere Umstände im Einzelfall eine Erhöhung rechtfertigen, auch darüber hinaus aufnehmen.

 

(2)   Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Betrags der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufnehmen. Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahme ist zulässig, wenn besondere Umstände im Einzelfall die Erhöhung rechtfertigen.

 

(3)   Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist.

 

(4)   Maßnahmen nach Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 bedürfen der Genehmigung. Die Gemeinde hat im Antrag darzulegen, wie und bis wann sie den Erlass einer Haushaltssatzung sicherstellen kann. Die Genehmigung darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Im Haushalt 2024 wurden in HHSt. 7000-5100 0000   600.000,-- € eingestellt.

2023 waren in der HHSt. 7000-5100 0000   350.000,-- € eingestellt, das Anorddnungssoll belief sich auf 620.000,-- €.

 

Für den Straßenunterhalt  werden unter der HHSt. 6300-5100 0000 im Haushalt 2024 450.000,-- €, wie auch im Jahr 2023, eingestellt. Das Anordnungssoll lag bei 213.000,-- €.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat  beschließt:

a)  die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen „Kanal“ über ein Jahresleistungsverzeichnis  und erteilt der Verwaltung die Bevollmächtigung der Vergabe des Auftrages an die Firma Ditsch, Prittriching, zum oben aufgeführten Bruttopreis.

 

b)  die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen „Straße“ über ein Jahresleistungsverzeichnis  und erteilt der Verwaltung die Bevollmächtigung zur Vergabe des Auftrages an die Fa. Zaby Bau KG, Friedberg, zum oben aufgeführten Bruttopreis.

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Anlage/n

                                                   

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