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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf dem Grundstück Dorfstraße 34 in Hausen soll im Osten eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle errichtet werden. Die Grundmaße der Halle betragen 23,00 x 35,00 Meter. Die Halle ist mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 18° geplant, die Wandhöhe beträgt 7,49 Meter, die Firsthöhe 11,23 Meter.

 

Die Bauherrin bestätigte schriftlich am 28.03.2024 gegenüber dem Landratsamt, da die Halle derzeit zu 100 % der gewerblichen Vermietung von Wohnmobilstellplätzen dient. Sie ist bezüglich Höhe und Ausstattung so ausgebaut, dass eine landwirtschaftliche Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kinder der Bauherrin möglich ist. Laut Rücksprache mit dem Landratsamt ist die Erklärung so ausreichend, eine Änderung der Betitelung ist nicht erforderlich.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      15.03.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  14.05.2024

chste Gemeinderatssitzung:   16.05.2024

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei Nachbargrundstücke, das östlich angrenzende Außenbereichsgrundstücke ist ebenfalls im Eigentum der Bauherrin. Zudem grenzt das Baugrundstück an einer kleinen Stelle an ein Grundstück der Gemeinde Steindorf. Belange der Gemeinde Steindorf sind durch das Vorhaben nicht berührt. Da die weiteren Unterschriften nicht eingeholt wurden, gelten die Nachbarunterschriften als nicht vollständig erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Der geplante Bauort befindet sich nicht mehr im innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Hausen (§ 34 BauGB), sondern noch im Außenbereich (§ 35 BauGB). Laut Aussage des Landratsamtes ist keine (ausreichende) Privilegierung nach § 35 BauGB vorhanden, somit wäre das Vorhaben nach § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig.

 

Zur Umsetzung des Vorhabens wird daher gerade eine Einbeziehungssatzung aufgestellt. Sofern in der Gemeinderatssitzung am 11.04.2024 der Aufstellungsbeschluss gefasst wird, kann das Vorhaben bereits nach den Vorgaben der Einbeziehungssatzung bzw. § 34 BauGB beurteilt werden.

 

Das Vorhaben fügt sich dann zwar nach Art und Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB ein, entspricht aber nicht den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung „OT Hausen – Birkenweg“, da sich der östliche Teilbereich zum Teil in der privaten Grünfläche (5 Meter breiter Streifen an der östlichen Grundstücksgrenze) des Bebauungsplanes befindet. Die Grünfläche (Ortsrandeingrünung) musste an dieser Stelle in die Einbeziehungssatzung mit aufgenommen werden.

 

Eine Befreiung ist gemäß § 31 Abs. 2 BauGB nur möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, dies ist hier allerdings eindeutig der Fall.

 

Aus dem beigefügten Abstandsflächenplan geht hervor, dass die östliche Abstandsfläche H4 des geplanten Gebäudes nicht auf dem Baugrundstück eingehalten werden kann. Laut dem Planer geht es dabei um eine Fläche von 48,24 m2 welche zu übernehmen ist. Da die Bauherrin selbst Eigentümerin der angrenzenden Fläche ist, konnte sie sich hier selbst eine Abstandsflächenübernahme ausstellen. Die zuerst fehlende, schriftliche Erklärung wurde bereits nachgereicht.

 

Die südliche Abstandsfläche der geplanten Halle überlappt sich zudem mit der nördlichen Abstandsfläche des südlichen Bestandsgebäudes (Abstand zwischen den Gebäuden 5 Meter, Mindestabstandsfläche jeweils 3 Meter, Überlappung der Abstandsflächen 1 Meter). Für diesen Bereich wurde ein Abweichungsantrag von den Abstandsflächen nachgereicht. Die Prüfung der abstandsflächenrelevanten Belange obliegt allein dem Landratsamt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht. Das Vorhaben fügt sich zwar nach § 34 BauGB ein, entspricht aber nicht den Vorgaben der Einbeziehungssatzung „OT Hausen – Birkenweg“, da die Halle z.T. in der in der Einbeziehungssatzung festgesetzten, nicht bebaubaren privaten Grünfläche (Ortsrandeingrünung) errichtet werden soll.

 

Die Gemeinde Steindorf stimmt dem Vorhaben als Nachbar nicht zu.

 

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Anlage/n

 

  • gezeichneter Lageplan
  • Abstandsflächenplan
  • Anträge Abstandsflächenübernahme / Abweichung
  • Eingabeplan
  • Einbeziehungssatzung

            

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