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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden. Folgende Vorhaben wurden seit dem 01.03.2024 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

  1. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage Haus 7.1, Hartwaldstraße 31 a
  2. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage Haus 6.2, Hartwaldstraße 31 b
  3. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage Haus 6.1, Hartwaldstraße 31 c
  4. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage Haus 5.2, Hartwaldstraße 31 d
  5. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage Haus 5.2, Hartwaldstraße 31 e

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

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Anlage/n

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