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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Geplant ist die Neuerrichtung von zwei Anlagen des Types NERCON E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von jeweils 162 Meter und einer Leistung von 6.000 kW. Die Windenergieanlagen werden in der Gemeinde Merching, Gemarkung Steinach bei Merching errichtet. Geographisch liegen die Windkraftanlagen im Waldgebiet zwischen Hofhegnenberg und Althegnenberg. Die Gesamthöhe der Anlage bemisst sich auf 249,50 m (Nabenhöhe = 162 m), der Rotorenradius beträgt 87,5 m.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Gemeinde Steindorf grenzt an die Gemarkungsgrenze Steinach bei Merching an und wird  durch das LRA Aichach-Friedberg am immissionsschutzrechtlichen Verfahren zum Antrag auf Vorbescheid  nach § 9 BImSchG beteiligt. Das Verfahren der BImSchG-Genehmigung umfasst auch das Baugenehmigungsverfahren.

 

Die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Windenergie ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich im Außenbereich privilegiert. Bis vor Kurzem verhinderte die in der Bayerischen Bauordnung verankerte 10 H Abstandsregelung in vielen Bereich den Ausbau der Windenergieanlagen. Als 10 H-Regelung wird eine Bestimmung in der Bayerischen Landesbauordnung bezeichnet, wonach seit dem 17.11.2014 Windkraftanlagen "einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten“ssen (Art. 82 Abs. 1 BayBO). Die Höhe der Abstandsfläche errechnet sich nach der Nabenhöhe zuzüglich dem Radius des Rotors (Art. 82 Abs. 2 BayBO) Am 16.11.2022 sind allerdings diesbezüglich umfassende gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Zwar wurde die 10-H-Regelung vom Gesetzgeber nicht aufgehoben, es wurden allerdings gemäß Art. 82 Abs. 4 und Abs. 5 BayBO zahlreiche Ausnahmen definiert, wo die 10-H-Regelung keine Anwendung findet, z.B. in einem

 

-          Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten für Windkraft,

-          Abstand von unter 2000 Meter zu einem Gewerbe- oder Industriegebiet, welches mit dieser Windenergie versorgt wird

-          ngs von Eisenbahnstrecken oder Bundesautobahnen oder mehrstreifigen Bundesstraßen bis zu 500 Meter.

-          In einem Waldgebiet usw…

 

In diesen Fällen greift Art. 82 a BayBO, der eine feste Abstandsfläche von 1000 Meter zu Wohngebäuden vorsieht. In Windvorranggebieten reduziert sich die zulässige Abstandsfläche gemäß BImSchG sogar auf nur mehr 800 Meter.

 

Die Windräder weisen zum Ortsteil Hofhegenberg einen Abstand von ca. mindestens 1300 Meter auf. Da die Windräder in einem Waldgebiet bzw. in einem Vorranggebiet errichtet werden sollen, ist der vorhandene Abstand zum Ortsteil Hofhegnenberg ausreichend.

 

Eine andere, rechtlich haltbare Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Steindorf ist anhand den vorgelegten Unterlagen nicht zu erkennen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2024: €

Einmalig 2024: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat Steindorf bringt keine Einwände oder Bedenken gegen Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Merching, Gemarkung Steinach bei Merching vor.

 

Auf denkmalschutzrechtliche Belange wird bezüglich der der Nähe zum Schloss Hofhegnenberg (Bodendenkmal D-7-7732-0024, Baudenkmal D-7-71-168-9) hingewiesen.

 

 

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Anlage/n

 

  • Lageplan
  • Pläne

             

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