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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Grüne Fraktion im Marktgemeinderat Mering beauftragt mit Antrag vom 08.04.2024 die Verwaltung die Förderung für ein „Erstvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept“ zu beantragen und die Stelle eines Klimaschutzmanagers zu schaffen.

 

Auf die weiteren Ausführungen im Antrag wird verwiesen.

 

Im Rahmen der ersten Recherchearbeiten wurde die Zuständigkeit des Gremiums geprüft. Ein Klimaschutzmanager ist nach den Informationen zum Förderprogramm (https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-von-klimaschutzkonzepten-und-einsatz-eines-klimaschutzmanagements/erstvorhaben-klimaschutzkonzept-und-klimaschutzmanagement) zufolge einer Entgeltgruppe ab EG 9b zugeordnet, die Empfehlung spricht hier von einer Entgeltgruppe 10 oder 11. Die Stelle muss außerdem im Stellenplan des Haushaltsplanes berücksichtigt werden.

 

Das Förderprogramm sieht vor, dass 70% der förderfähigen Ausgaben (bspw. Sach- und Personalausgaben, Vergütung externer Dienstleistungen, Ausgaben für Dienstreisen, Öffentlichkeits-arbeit & Akteursbeteiligung) über einen Zeitraum von zwei Jahren gefördert werden. Im An-schluss daran besteht die Möglichkeit einer Anschlussförderung, bei der die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept mit 40% über maximal drei Jahre gefördert werden.

 

Es gelten folgende Fördervoraussetzungen:

  • es liegt kein integriertes Klimaschutzkonzept vor (weder in der Kommune noch in einer höheren Organisationseinheit, an der die Kommune beteiligt ist)
  • die Kommune muss neben komplexen Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen auch erhebliche Energie- und Treibhausgaseinsparpotenziale in mehreren Handlungsfeldern aufweisen (Treibhausgasbilanzierung wird benötigt)
  • die Personalstelle muss zusätzlich und zeitlich befristet geschaffen werden

 

Um einen Klimaschutzmanager installieren zu können, ist es essenziell die geplanten Tätigkeiten der neu zu schaffenden Stelle abschließend zu definieren. Welchen Zielen soll der Klimaschutzmanager in den ersten beiden Jahren zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes folgen?

 

Die Verwaltung empfiehlt erforderliche Entscheidungen in 2024 vorzubereiten, dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen und die Ansätze für das Jahr 2025 bei entsprechender Beschlusslage zu planen. Die aktuellen Berechnungen zum Haushaltsausgleich müssten andernfalls neu aufstellt werden und würden den Erlass der Haushaltssatzung weiter verzögern. Darüber hinaus sind zum Tätigkeitsfeld und -einsatz des Klimaschutzmanagers noch weitere Vorgaben (Ziele eines Klimaschutzkonzeptes) zu machen und Prüfungen (Fördervoraussetzungen, Arbeitsplatz) anzustellen. Die Vergangenheit hat außerdem beim Quartiersmanager gezeigt, dass eine Umsetzung einen zeitlichen Vorlauf benötigt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c) der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Mering hat der Marktgemeinderat seine Befugnisse im Bereich der Personaleinstellung ab EG 9 auf den Hauptausschuss übertragen. Allerdings sind die Angelegenheiten des Umweltschutzes bis zur Wertgrenze von 250.000 EUR auf den Bau- und Planungsausschuss übertragen. Wegen der zwei unterschiedlichen Gremiumszuweisungen und der Gesamtkosten, die auch durch die Maßnahmen eines Klimaschutzkonzeptes entstehen könnten, empfiehlt sich die Behandlung im Marktgemeinderat. In diesem Rahmen sollten auch die Ziele eines Klimaschutz-konzeptes vorgegeben werden.

 

Die Anfrage wurde aktuell dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Fachstelle für Klimaschutz, weitergeleitet, um eine mögliche Abhängigkeit von deren Klimaschutzkonzept und des Energienutzungsplanes zu prüfen. Eine solche Abhängigkeit könnte im Sinne der Klimaschutzrichtlinie förderschädlich sein. Eine Rückmeldung wird zur Marktgemeinderatssitzung im Juni 2024 erwartet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Behandlung des Themas im Marktgemeinderat nach erfolgter Stellungnahme durch das Landratsamt Aichach-Friedberg.

 

Die mögliche Planstelle „Klimaschutzmanager“ findet im Stellenplan des Haushalts- und Finanzplanes 2024 – 2027 keine Berücksichtigung.

 

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Anlage/n

Antrag „Erstvorhaben Klimaschutzmanagement und -konzept“           

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