Auf dem Bild ist ein Headset zu sehen | © Adobe Stock - Me studio

Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Leistungsdetails

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
13.09.2023 04:05
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Zurück zur Übersicht
Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.
Ansprechpartner
Paulus, Carolin