Auf dem Bild ist ein Headset zu sehen | © Adobe Stock - Me studio

Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Leistungsdetails

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

03.01.2024 08:26
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Das könnte Sie auch interessieren

Marktordnung; Erlass
mehr erfahren

Zurück zur Übersicht
Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.
Ansprechpartner
Schleicher, Daniela