Reduzieren

Sachverhalt:

Der Bauherr plant den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle. Die Verwaltung sieht dieses Vorhaben als im Gebiet des Innenbereichs nach § 34 BauGB liegend.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Die Mehrzweckhalle fügt sich in die nähere Umgebung ein.

 

 

Die Fläche wurde mit Abbruchmaterial wieder aufgefüllt. Die neue Bebauung wir kleiner als die bisherige Bebauung.

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.