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Sachverhalt:

Das bestehende Gebäude soll zur Errichtung eines neuen Einfamilienhauses abgebrochen werden. Die künftige Doppelgarage soll an der Nordgrenze errichtet werden. Befahren wird diese von Süden her, also über das Grundstück selbst, sodass kein Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Die erforderlichen Abstandsflächen sind laut eingereichter Planunterlagen nachgewiesen.

Das Vorhaben fügt sich mit zwei Vollgeschossen plus Dach in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €                                                 Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB  einfügt.

10:0

 

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