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Sachverhalt:

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde in der aktuellen Viertelstunde eine Anfrage bezüglich eines Plakatierungsverbots bzw. dem Vorgehen zu Plakatierungen im Gemeindebereich vorgebracht.

Die Verwaltung wurde aufgefordert, zum derzeitigen Sachstand in Bezug auf Plakatierungen im Gemeindebereich Stellung zu nehmen. Folgende Stellungnahme wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben:

 

Zur Anfrage bzgl. der Wahlplakate. Hier gibt es die strikte Vorgabe , dass frühestens 6 Wochen vor der Wahl plakatiert werden darf. Klare Positionen darf man eigentlich nicht strikt vorgeben. Große Wahlplakatwände konzentrieren alles ein wenig. Man will die Wahl aber auch nicht ansatzweise beeinflussen, von daher sind Parteien bzgl. Position und Menge der Plakate ungebunden. Natürlich ist zu beachten, dass durch die Position der Plakate keine Gefahren für Verkehrsteilnehmer entstehen (Sichtdreiecke eingeschränkt, zu starke Verengung des Gehweges u.ä. ). Die Plakate dürfen aber ausdrücklich nicht an Verkehrszeichen angebracht werden.

 

Für Veranstaltungen (auch durch Parteien), die nicht als Wahlwerbung bewertet werden gelten allgemeine Regeln. Für Parteien sicherlich gebührenfrei. Allerdings mit der Maßgabe, dass Plakatierung in Schmiechen eigentlich nicht mehr (zumind. kommerzielle Werbung) nicht mehr gewünscht ist. Für Veranstaltungen von Parteien erscheint eine Ausnahme aber sinnvoll. Für solche Veranstaltungen reicht eine E-Mail mit Thema, Anzahl der Plakate (max. DIN A0) und Zeitraum der Plakatierung.

 

Aufgrund der bereits vom Gemeinderat erarbeiteten Vorgaben, dass eine kommerzielle Plakatierung im Gemeindebereich nicht gewünscht wird, hat sich die Anzahl der Plakate in den letzten Jahren merklich reduziert.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

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