Zum Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten ist eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich. Die Ausnahmegenehmigung ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering zu beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter.
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig.