Generell ist zu beachten, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September zum Schutz der Tier-, insbesondere Vogelwelt, grundsätzlich verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören.