Aufgabe der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Die Bauleitplanung ist notwendig, um eine ungeordnete bauliche Entwicklung in den Städten und Dörfern und die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern; andererseits müssen ausreichende Bauflächen zur Deckung des Wohnungsbedarfes und des wirtschaftlichen Bedarfes zur Verfügung gestellt werden.
Der Bebauungsplan enthält die für jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 Abs. 1 BauGB) und zwar in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes. Der Bebauungsplan setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest. Er ergeht in Form einer Satzung.
Ein Bebauungsplan wird dann aufgestellt, wenn Baumaßnahmen in einem Umfang zu erwarten oder von der Gemeinde geplant sind, die die städtebauliche Entwicklung beeinflussen oder wenn ein sehr großes Grundstück zur Bebauung ansteht, welches nicht mehr als Baulücke betrachtet werden kann. Ein Bebauungsplan kann auch aus Gründen des Verkehrs erforderlich werden. Die Herstellung der öffentlichen Straßen setzt nämlich grundsätzlich einen Bebauungsplan voraus.
Die Gemeinde Mering verzeichnet mit Stand Mai 2015 insgesamt 37 rechtsverbindliche Bebauungspläne.
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Im Flächennutzungsplan, auch "vorbereitender Bauleitplan" genannt, wird die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Wesentliche Aufgabe dieses Planes ist, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Freiflächen etc. zu koordinieren und zu einem abgewogenen Gesamtkonzept zusammenzuführen.