Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die sich auf unbebaute Grundstücke für bestimmte Grundstückstypen und auf die in der Bodenrichtwertkarte dargestellte Lage beziehen. Abweichungen der einzelnen Grundstücke in ihren wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeiten, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes zum Stichtag 31. Dezember auf Grund der in der Kaufpreissammlung geführten Kauffälle unbebauter Grundstücke sowie nach den Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt beschlossen.
Unter https://lra-aic-fdb.de/landratsamt/fachbereiche/stabsstellen/gutachterausschuss/bodenrichtwerte erhalten Sie die aktuellen Bodenrichtwerte.