Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widersprechen:
- Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Übermittlung von Daten bei Alters- und Ehejubiläen
- Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören Internetauskünfte (Widerspruch gegen einfache Melderegisterauskünfte im automatisierten Abruf über das Internet).
Der Widerspruch gilt grundsätzlich unbefristet, muss aber nach Wegzug und späterem Wiederzuzug erneuert werden. Falls Sie eine Übermittlungssperre beantragen wollen, hält das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Mering Formulare für eine entsprechende Erklärung bereit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beantragung einer Datenübermittlungssperre ist kostenfrei.
Formular/e
Antrag auf Errichtung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
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Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen. Die Melderegisterauskunft kann auf schriftlichen Antrag des Meldepflichtigen eingeschränkt werden, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.