Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn stellen.
Das Führungszeugnis selbst wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn - Dienststelle Bundeszentralregister - erstellt und je nach Verwendungszweck an die Adresse des Antragstellers bzw. an die der anfordernden Behörde gesandt. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann entfallen, wenn ein besonderer Grund wie z. B. Krankheit, vorliegt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung ( siehe Online - Antrag ).
Mit Einführung des neuen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz direkt Führungszeugnisse online zu beantragen. Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Führungszeugnisses sind erfahrungsgemäß ca. 1-2 Wochen zu veranschlagen.
Was muss ich mitbringen?
Für behördliche Zwecke benötigen wir
- die Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses
- die vollständige Anschrift der Behörde
- die Angabe des Verwendungszwecks (z.B. Bewerbung, Gaststättenerlaubnis)
Für private Zwecke reicht die Vorlage des Personalausweises / Reisepasses.
Für das erweiterte Führungszeugnis benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRG
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,- €.
Die Gebühr für ein Europäisches Führungszeugnis beträgt 17,- €.