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Service

Fischereischeine

Der Fischereischein befugt seinen Besitzer zum Fischen in ganz Deutschland. Die Voraussetzungen dazu sind je nach Art und Umfang unterschiedlich.

Voraussetzungen für einen Fischereischein

Fischereischein auf Lebenszeit

Bestandene Fischerprüfung oder nachweislich von 1961 bis 1970 befugt gefischt und bis 31.12.1998 mindestens einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung erworben! Mindestalter 14 Jahre
In Bayern erteilte Fischereischeine, deren Geltungsdauer nach bisherigem Recht am 01.01.1999 noch nicht abgelaufen war, behalten ihre Gültigkeit nach Maßgabe der früheren Vorschriften. Solche Fischereischeine können aber nicht mehr verlängert werden.

Jugendfischereischein

Mindestalter 10 Jahre. Der Jugendfischereischein gilt vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Jahresfischereischein

  1. Volljährige Person ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung oder einer gleichgestellten Prüfung. (Die tatsächliche Gültigkeit des Jahresfischereischeins beschränkt sich auf höchstens drei von der antragstellenden Person zu nennende Monate.)
  2. Mitglieder der US-Streitkräfte, die von diesen Streitkräften für ihre Mitglieder durchgeführte Fischerprüfung bestanden und in Deutschland einen Wohnsitz haben. (Jahresfischereischeine für diese Personen gelten mit Wirkung vom Ausstellungstag für ein Jahr.)

 

Was muss ich mitbringen?

Die vorgenannten Fischereischeine werden von der Verwaltungsgemeinschaft Mering auf Antrag ausgestellt. Die Antragsformulare sind auf Zimmer Nr. 7a erhältlich. An Unterlagen sind vorzulegen:

Für die Beantragung

a) eines Fischereischeines auf Lebenszeit

  • Prüfungszeugnis (falls kein Prüfungszeugnis vorhanden, alten Fischereischein)
  • Passfoto, ca. 35 x 45 mm
  • Personalausweis / Reisepass

b) eines Jugendfischereischeines

  • Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
  • Passfoto, ca. 35 x 45 mm
  • Kinderausweis oder Personalausweis bzw. Reisepass

c) eines Jahresfischereischeines

  • Personalausweis / Reisepass
  • Passfoto, ca. 35 x 45 mm (bei Neuausstellung)
  • Jahresfischereischein, (bei Verlängerung) 

 

Welche Gebühren fallen an?

Fischereischein auf Lebenszeit mit Fischereiabgabe auf Lebenszeit:

AlterGebührF.-AbgabeGesamt
14 - 22 Jahre 35,00 € 300,00 € 335,00 €
23 - 27 Jahre 35,00 € 288,00 € 323,00 €
28 - 32 Jahre 35,00 € 256,00 € 291,00 €
33 - 37 Jahre 35,00 € 224,00 € 259,00 €
38 - 42 Jahre 35,00 € 192,00 € 227,00 €
43 - 47 Jahre 35,00 € 160,00 € 195,00 €
48 - 52 Jahre 35,00 € 128,00 € 163,00 €
53 - 57 Jahre 35,00 € 96,00 € 131,00 €
58 - 62 Jahre 35,00 € 64,00 € 99,00 €
63 - 67 Jahre 35,00 € 32,00 € 67,00 €
ab 68 Jahre 35,00 € 0,00 € 35,00 €

 

Fischereischein auf Lebenszeit mit Fischereiabgabe für fünf Jahre:

Ausstellungsart / AlterGebührF.-AbgabeGesamt
Neuausstellung 35,00 € 40,00 € 75,00 €
Gültigmachung 5,00 € 40,00 € 45,00 €
unter 18 Jahre 35,00 € 20,00 € 55,00 €
in Ausb. z. Fischerwirt 35,00 € 20,00 € 55,00 €

 

Jugendfischereischein:

AlterGebührF.-AbgabeGesamt
10 - 18 Jahre 5,00 € 10,00 € 15,00 €
15 - 18 Jahre 5,00 € 7,50 € 12,50 €
16 - 18 Jahre 5,00 € 5,00 € 10,00 €
17 - 18 Jahre 5,00 € 2,50 € 7,50 €

 

Jahresfischereischein:

AusstellungsartGebührF.-AbgabeGesamt
Touristen 7,50 € 15,00 € 22,50 €
US-Angehörige 7,50 € 15,00 € 22,50 €

 

Formular/e

pdf iconAntrag auf Ausstellung eines Fischereischeines / Jugendfischereischeines / Sonderfischereischeines

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