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Service

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan, auch "vorbereitender Bauleitplan" genannt, wird die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Wesentliche Aufgabe dieses Planes ist, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Freiflächen etc. zu koordinieren und zu einem abgewogenen Gesamtkonzept zusammenzuführen.

Der "Planungshorizont" eines Flächennutzungsplanes beträgt etwa 10 bis 15 Jahre. Die Erfahrung zeigt, dass nach Ablauf dieser Zeitspanne grundlegende städtebauliche Veränderungen im Stadtgebiet eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich machen. Die jeweiligen Ziele und Maßnahmen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes werden in den Erläuterungsberichten beschrieben. Die umfangreichen Schriften können im Bauamt der VGem. Mering eingesehen werden.

Im Flächennutzungsplanverfahren bindet die Gemeinde die Träger öffentlicher Belange (z.B. Staatlicher Forstamt, Amt für Landwirtschaft, Landratsamt Abt. Immissionschutz, Wasserwirtschaftsamt etc.) mit ein. Ein Teilplan des Flächennutzungsplanes ist der " Landschaftsplan". Er berücksichtigt insbesondere die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Konflikte, die sich aus den heute schon bestehenden vielfältigen Nutzungen des naturräumlichen menschlichen Lebensraum ergeben, machen es notwendig, sowohl die landschaftliche Entwicklung als auch die Siedlungsentwicklung planerisch zu lenken. Auch Areale, die ökologisch weiterentwickelt werden können, sind eingearbeitet, beispielsweise Aufforstungsflächen oder Bereiche für Biotopverbund.

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Bebauungspläne

Aufgabe der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB). Die Bauleitplanung ist notwendig, um eine ungeordnete bauliche Entwicklung in den Städten und Dörfern und die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern; andererseits müssen ausreichende Bauflächen zur Deckung des Wohnungsbedarfes und des wirtschaftlichen Bedarfes zur Verfügung gestellt werden.

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