E-Mail mit Anhängen

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen nur E-Mails mit folgenden Anhängen angenommen werden: PDF, ZIP, Bilddateien, DOCX, XLSX, PPTX und OpenOffice Dateien. Automatisch abgelehnt werden die alten Microsoft Office Formate (DOC, XLS, PPT) sowie Scripte und ausführbare Dateien (EXE)

Service

Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Verkauf und Zubereiten von Speisen und Getränken mit Gewinnerzielungsabsicht) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Typische Beispiele für besondere Anlässe:
Straßen-, Jugend-, Sommer-, Vereinsfeste, Geschäftseröffnungen, Jubiläumsfeiern

Eine Gestattung ist aber selbst dann erforderlich, wenn der erzielte Gewinn für gemeinnützige oder soziale Zwecke verwendet wird (Spende für Spielplatz, bedürftige Personen, caritative Zwecke u. ä.). Die Gestattung kann längstens für 3 Wochen erteilt werden. Den Antrag bitte eine Woche vor Beginn des Anlasses einreichen.

 

Was muss ich mitbringen?

  • Antrag
  • Belehrungsnachweis nach § 43 IfSG für Personen die mit dem Zubereiten und Abgeben von Speisen und Getränken beschäftigt sind.
  • Fristen, Bearbeitungsdauer

 

Welche Gebühren fallen an?

25,-- EUR pro Tag

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