Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Verkauf und Zubereiten von Speisen und Getränken mit Gewinnerzielungsabsicht) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Typische Beispiele für besondere Anlässe:
Straßen-, Jugend-, Sommer-, Vereinsfeste, Geschäftseröffnungen, Jubiläumsfeiern
Eine Gestattung ist aber selbst dann erforderlich, wenn der erzielte Gewinn für gemeinnützige oder soziale Zwecke verwendet wird (Spende für Spielplatz, bedürftige Personen, caritative Zwecke u. ä.). Die Gestattung kann längstens für 3 Wochen erteilt werden. Den Antrag bitte eine Woche vor Beginn des Anlasses einreichen.
Was muss ich mitbringen?
- Antrag
- Belehrungsnachweis nach § 43 IfSG für Personen die mit dem Zubereiten und Abgeben von Speisen und Getränken beschäftigt sind.
- Fristen, Bearbeitungsdauer
Welche Gebühren fallen an?
25,-- EUR pro Tag