Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der Gewerbebetriebe der Verwaltungsgemeinschaft Mering gespeichert. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register – trotzdem können Auskünfte daraus erteilt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch darauf. Nach § 14 Abs. 8 dürfen Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse daran hat. Die Auskunft beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Namen, die Betriebsanschrift und die angezeigte Tätigkeit der Gewerbebetriebe in der Verwaltungsgemeinschaft Mering.
Darüber hinausgehende Daten können in einem gewissen Umfang nur dann mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. Geltendmachung von Forderungen).
Die Änderung der Wohnanschrift ist kein gewerberechtlich relevanter Vorgang - deshalb ist es möglich, dass nicht immer die aktuelle Wohnanschrift eingetragen ist. Eine Nachfrage bei der entspr. Meldebehörde durch den Antragsteller ist dann erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
15 EUR