Die Verwaltungsgemeinschaft Mering weist namens und im Auftrag ihrer Mitgliedsgemeinden Mering, Schmiechen und Steindorf darauf hin, dass die Grundsteuer A und B - sofern keine geänderten Bescheide erlassen wurden - in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu entrichten ist. Die jeweiligen Beträge und deren Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) entnehmen Sie bitte den bisherigen, weiterhin gültigen Bescheiden.
Bitte beachten Sie, dass beim Verkauf eines grundsteuerpflichtigen Objektes (Grundstück, Haus, Wohnung) der neue Eigentümer erst mit dem Beginn des dem Verkauf folgenden Jahres steuerpflichtig wird.
Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Steuerschuld für das laufende Kalenderjahr noch an die Gemeinde zu bezahlen hat.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat (vormals Einzugsermächtigung) erteilt wurde, wird die Steuer abgebucht, ansonsten wird um Überweisung des entsprechenden Betrages gebeten. Bareinzahlungen sind in der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering, möglich.
Hebesätze
Grundsteuer A (landwirtschaftlich)
- Mering: 400 %
- Schmiechen: 340 %
- Steindorf: 330 %
Grundsteuer B (andere)
- Mering: 600 %
- Schmiechen: 340 %
- Steindorf: 330 %