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Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen nur E-Mails mit folgenden Anhängen angenommen werden: PDF, ZIP, Bilddateien, DOCX, XLSX, PPTX und OpenOffice Dateien. Automatisch abgelehnt werden die alten Microsoft Office Formate (DOC, XLS, PPT) sowie Scripte und ausführbare Dateien (EXE)

Service

öffentliche Veranstaltungen (Anzeige)

Öffentliche Veranstaltungen / Vergnügungen in geschlossenen Räumen oder im Freien können durch schriftlichen Antrag genehmigt werden. Öffentlich ist eine Veranstaltung/Vergnügung, wenn die Teilnahme nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist, bzw. z.B. eine Einladung an jedermann ergeht. Keine Vergnügungen sind Veranstaltungen die vorwiegend künstlerischen, kulturellen oder religiösen Zwecken dienen. Dies ist nicht der Fall, wenn lediglich der Erlös der Veranstaltung für diese Zwecke verwendet wird. Bei Privatfesten im Freien, aber auch in Gebäuden, ist darauf zu achten, dass eine Belästigung der Nachbarschaft ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auf die Einhaltung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr zu achten!

 

Fristen

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Vergnügung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

 

Was muss ich mitbringen?

  • Antrag Öffentliche Veranstaltung/Vergnügung
  • evtl. gaststättenrechtliche Gestattung (Schankerlaubnis)

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr wird im Einzelfall je nach Aufwand festgelegt.

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