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Service

Müllsäcke

Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von Restmüllsäcken beträgt pro Sack mit 70 l Fassungsvermögen 7,00 EUR.

Zur Beseitigung eines erhöhten Windelaufkommens bei Kleinkindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und Inkontinenten beträgt die Gebühr pro Müllsack mit 70 l Fassungsvermögen 2,00 EUR.

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Abfallbeseitigung

Grundstückseigentümer im Landkreis erhalten ihre Bescheide über die Abfallgebühren seit 2015 nicht mehr von ihren Städten und Gemeinden, sondern vom Landratsamt. Der Kreistag hatte dies bereits im November 2013 so beschlossen. Daneben werden auch die kompletten Verwaltungsaufgaben von den Gemeinden, die diese Tätigkeiten bisher für den Landkreis erledigten, an die Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt zurückübertragen.

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