Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mering mit Wohnsitz gemeldet sind. Sie dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Eine Meldebescheinigung können Sie auch als Haushaltsbescheinigung erhalten.
Abholung
- Persönliche Abholung
Sie können Ihre Aufenthaltsbescheinigung während unserer Öffnungszeiten persönlich im Einwohnermeldeamt abholen. - Abholung durch einen Bevollmächtigten
Sie können Ihre Aufenthaltsbescheinigung auch durch einen Bevollmächtigten während unserer Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt abholen lassen. - Ausstellung per Online-Antrag
Mit diesem Antrag können Sie jederzeit rund um die Uhr eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen. Die Gebühr wird hier per Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht.
Welche Gebühren fallen an?
Die Meldebescheinigung wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- € erneut ausgestellt werden.