Die Mittagsbetreuung ermöglicht eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis etwa 14 Uhr. In dieser Zeit wird der Aufenthalt mit sozialpädagogischen und freizeitpädagogischen Ansätzen gestaltet. Den Schülerinnen und Schülern soll dabei einerseits die erforderliche Entspannung und Ruhe nach dem Unterricht ermöglicht, andererseits aber auch Gelegenheit geboten werden, allein oder im Umgang mit anderen zu spielen, kreativ tätig zu sein, positives soziales Verhalten zu üben und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.
Die Mittagsbetreuung ist keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts. Das Betreuungsangebot richtet sich nach der personellen und sächlichen Ausstattung und ist vorwiegend sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtet. Die Anfertigung von Hausaufgaben ist nicht vorgesehen; sie ist (auf freiwilliger Basis) möglich, wenn geeignete Arbeitsplätze dafür zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule unterstützt. Das Gelingen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller an der Mittagsbetreuung Beteiligten (Träger, Schulleiter, Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Hausmeister, Eltern).
Träger
Die Mittagsbetreuung ist eine eigenständige Einrichtung des Schulaufwandsträgers.
Teilnehmende Schülerinnen und Schüler
Alle Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Schule besuchen, können grundsätzlich an dem Betreuungsangebot teilnehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Träger im Benehmen mit Schulleiter und Betreuungspersonal.
Räumlichkeiten
Die Mittagsbetreuung findet grundsätzlich in Räumen statt, die nicht regelmäßig als Klassenzimmer genutzt werden.
Zeitlicher Umfang
Die Mittagsbetreuung findet an allen Schultagen statt; sie schließt sich nahtlos an den stundenplanmäßigen Vormittagsunterricht an. Die Kinder werden bis 14 Uhr betreut. Eine Ausnahmeregelung gilt für die Schüler aus St. Afra, die aufgrund des AVV-Busfahrplans bis 14.30 Uhr betreut werden.
Eine zeitliche Ausdehnung bis in den späten Nachmittag entspricht nicht dem Ansatz der Mittagsbetreuung.
Während der Ferien sind die Einrichtungen geschlossen.
Personal
Für die Mittagsbetreuung werden sozialpädagogisches Fachpersonal sowie pädagogisch geeignete Personen, die über entsprechende pädagogische Qualifikation bzw. ausreichende Erfahrung in Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügen, beschäftigt.
Anmeldung/Aufnahme
Eine verbindliche Anmeldung ist - soweit Plätze vorhanden sind - grundsätzlich jederzeit möglich. Aus Gründen der Personal- und Raumplanung ist eine Anmeldung spätestens zur Schuleinschreibung wünschenswert.
Kündigung
Jede Vertragspartei kann das Betreuungsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum 31.03., 31.07. und 30.11. schriftlich kündigen.
Art und Umfang des erhobenen Entgelts
Für die Mittagsbetreuung ist derzeit ein monatliches Entgelt in Höhe von EUR 45,00 zu entrichten (inklusive Getränkegeld). Für die "verlängerte" Betreuung (ausschließlich für Schüler aus St. Afra möglich) beträgt das Entgelt 54,00 € monatlich, fällig jeweils 11 Monate jährlich; Der August ist beitragsfrei. Der Beitrag ist auch dann voll zu entrichten, wenn die Betreuung nicht jeden Tag in Anspruch genommen wird; dies gilt auch in Krankheitsfällen.